AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dina Untersee Photography

Allgemeines

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Dina Untersee Photography (Fotografin) und dem Kunden erreicht werden. Diese AGB gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen und gelten ebenfalls auch für jegliche Art von unbezahlten Leistungen (z.B. tfp-shootings) und für weitere Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Es gelten vorwiegend die AGB der Fotografin.

Definition

  1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Auftraggeber gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  1. Fotografin: Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
  1. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich selbstverständlich auf Personen aller Geschlechter.
  1. Parteien: Die «Parteien» sind die Fotografin und der Kunde.
  1. Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar/Bild/Foto: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger (insbesondere auf Papier, USB-Stick, CD-ROM, DVD oder Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

Ausführung der fotografischen Arbeit / Gestaltungsfreiheit

  1. Die Fotografin ist – soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung und Bearbeitung der Fotos schriftlich vereinbart wurden – bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und Bearbeitung frei. Dem Kunden ist der Bildstil der Fotografin bekannt: d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
  1. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
  1. Das Aufnahme-Equipment, welches für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von der Fotografin gestellt.
  1. Vorbehaltlich gegensätzlicher, schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  1. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten), zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Tarifs und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Dies gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Die Risiken der Zusendung der Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) gehen zu Lasten des Kunden.
  1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vor dem Tag der fotografischen Arbeit per Überweisung oder am Tag der fotografischen Arbeit in bar zu bezahlen. Nachbestellungen weiterer als der vereinbarten Exemplare werden dem Kunden in Rechnung gestellt und nach Eingang der Zahlung bearbeitet und dem Kunden zugesandt.

Haftung der Fotografin

  1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.
  1. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur für den mit der Fotografin vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
  1. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 09. Oktober 1992, aktueller Stand, über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsggesetz, URG) bleiben vorbehalten.
  1. Der Kunde hat bei der öffentlichen Verwendung des Werks, insbesondere im Internet und den Social Medias, die Bilder mit der Signatur der Fotografin zu verwenden. Ein schriftlicher Hinweis auf www.dina-untersee.ch ist nicht zwingend, wird aber von der Fotografin gerne gesehen.
  1. Veränderungen der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
  1. Die Bilder, welche in der passwortgeschützten Online-Galerie mit Wasserzeichen markiert sind, dürfen in keiner Weise veröffentlicht werden.
  1. Falls der Kunde der Fotografin angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit bestimmte Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung dazu und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszwecks gegeben haben.
  1. Übergibt der Kunde der Fotografin Gegenstände oder Gerätschaften oder sollen bestimmte Orte fotografiert werden, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht dritter im Rahmen des weiteren Gebrauchs der fotografischen Arbeit verletzt wird.
  1. Falls die in den beiden vorherstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jede Zahlung (zB. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu der diese zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte. Sämtliche anfallenden Kosten in Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation sind vom Kunden zu entschädigen.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

  1. Die Fotografin hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die erstellten Bilder auf eigenen Social Media Plattformen (wie z.B. eigener Website, Facebook, Instagram, Pinterest. usw.) zu publizieren, sofern keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.
  1. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Auftraggeber ein erweitertes Nutzungsrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält die Fotografin das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

9450 Lüchingen (SG) im Januar 2023

Dina Untersee Photography / Fotografin

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